#Ausnahme vom #Gesetzlichkeitsgrundsatz: Beim #Diebstahl gehe es um #Schutz von #Eigentum;
#Eigentum ist #zivilrecht(licher) #Begriff; #Strafrecht sei #begrifflich #akzessorisch;
#Grenzbereich #zwischen #Analogieverbot und #Auslegung des #Begriff von #Eigentum;
#Rechtssystematik #Rechtsordnung
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
#Ausnahme #Gesetzlichkeitsgrundsatz #diebstahl #schutz #eigentum #Zivilrecht #begriff #strafrecht #Begrifflich #akzessorisch #Grenzbereich #zwischen #Analogieverbot #auslegung #Rechtssystematik #Rechtsordnung #Rostalski #vorlesung