Zwar handele es sich rein rechtlich bei den Schreiben nicht um klassische Abmahnungen, sondern um Schadenersatzforderungen, so #IHK-Jurist Robert #Alferink. Dennoch sei schnelles Handeln empfehlenswert. "Wir raten Betroffenen, die eigene Webseite von Fachleuten auf die Verwendung von #Google Fonts überprüfen zu lassen." Von einer Begleichung der Schadenersatzforderung raten Experten wie etwa der Deutsche Schutzverband gegen #Wirtschaftskriminalität (#DSW) ab.
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