#Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 2 GG
#Allgemeine #Zugänglichkeit: #Geeignet und bestimmt, der #Allgemeinheit, also einem #individuell nicht #bestimmten #Personenkreis #Information zu #beschaffen
#Informationsfreiheitsgesetz des #Bundes
§1 (1) #Jeder hat nach #Maßgabe dieses #Gesetzes #gegenüber den #Behörden des #Bundes einen #Anspruch auf #Zugang zu #amtlichen #Informationen
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