Nachbarn dürfen an ihrem Haus keine #Überwachungskameras anbringen, wenn dadurch die #Privatsphäre der anderen Nachbarn beeinträchtigt wird. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des #Amtsgerichtes Bad #Iburg (AZ: 4 C 366/21) hervor. Müssen Nachbarn wie in diesem Fall eine #Überwachung objektiv befürchten, dann spricht das Gesetz von einem #Überwachungsdruck. Es besteht Anspruch, die Kamera entfernen zu lassen.
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