Die #SVP streut wieder #FakeNews und erstellt eigene Statistikbildchen mit passenden #Angaben. Nicht dass das neu wäre, aber nun sollte doch #Justiz mal endlich tätig werden, nicht?! Im Übrigen zeigt sich, wenn man #Fakten bemühen mag, 1/3
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#Immobilienmakler müssen in #Immobilienanzeigen umfangreiche #Angaben zum #Energieverbrauch machen
BGH, Urteile vom 5. Oktober 2017 – I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17
"Zu den wesentlichen Informationen, die angeführt werden müssen, rechnen die Art des Energieausweises, der wesentliche Energieträger, das Baujahr des Wohngebäudes, die Energieeffizienzklasse und der Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs."
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