#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger
#wirkung #Anfechtung #BGB #anfechtbar #Rechtsgeschäft #angefochten #anfang #nichtig #anzusehen #Ausnahme #arbeitsvertrag #Rechtsfolge #nunc #Irrtumsproblematik #eng #voraussetzungen #geirrt #abschließen #wollen #regelmäßig #fall #Eigenschaftsirrtum #gängig #Arglistig #täuschung #Arbeitsvertragsrecht