Ludwig Wilhelm Mieth · @mieth
40 followers · 43 posts · Server legal.social

Kennt jmd zum Verhältnis v. §4 I S. 2 zu §42 I S. 3 BetrVG.

Konkreter:
Kommt nach einem gem. §4 I S. 2 BetrVG, dessen tatbestandsvoraussetzungserfüllender Tatumstand derselbe ist, wie derjenige, der die Eigenart des Betriebes in §42 I S. 3 BetrVG ausmachen würde, dieser Tatumstand für §42 I S. 3 noch in Betracht, da es in §42 um eine tatsächliche Betrachtung der Umstände in dem Betrieb geht, oder ist dieser durch den Anschlussbeschluss "verbraucht"?

#entscheidungen #betrvg #anschlussbeschluss

Last updated 2 years ago