Wohngemeinschaften: Anschlussinhaber bei P2P-Klagen im Nachteil https://tarnkappe.info/wohngemeinschaften-anschlussinhaber-bei-p2p-klagen-im-nachteil/ #Wohngemeinschaften #Anschlussinhaber #WaldorfFrommer #AGRegensburg #AZ.3C654/18 #DavidAppel #Artikel
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In #Filesharing_Angelegenheiten besteht bei #Familienanschlüssen keine generelle Vermutung, dass der #Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.09.2018, 2-03 S 20/17
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8136995
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