#Arbeitlos melden kann sich jeder, der sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann. Wer sich arbeitslos meldet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
#PflegendeAngehörige, v. a. in den höheren Pflegegraden, können sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Sie haben keinen Anspruch auf so ein Geld, auch nicht, wenn sie im erwerbsfähigen Alter sind. #PflegendeAngehörige müssen in aller Regel unentgeltlich arbeiten.
#sozialeungerechtigkeit #pflegendeangehorige #arbeitlos