#Lobbyismus als #Institutionalisierung der #Einwirkung von #Interessengruppe(n) auf #Mitglied(er) des #Parlament.
Soweit #außerparlamentarisch(e) #Aktion(en) dazu #bestimmt sind, #Abgeordnet(e) über die bei #Wähler(n) zu #politisch(en) #Frage(n) #vorhanden(en) #Meinung(en) zu #unterrichten, sind diese #zulässig;
#Legitimität #Verfahren #Institution #Lobby
#BVerfGE 5, 85 (231ff.)
https://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus#Situation_in_der_Bundesrepublik_Deutschland
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