Als #Menschenrechte werden moralisch begründete, individuelle #Freiheitsrecte und #Autonomierechte bezeichnet, die jedem #Menschen allein #aufgrund seines #Menschseins gleichermaßen zustehen. Sie sind #universell, #unveräußerlich und #unteilbar ...
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Alter! ich schäme mich gerade so fremd. Oh weh. :mastosob: :mastosob: :mastosob: #Lauterbach #Cannabis #Weedmob #Lanz
#Menschenrechte
Als Menschenrechte werden moralisch begründete, individuelle #Freiheits- und #Autonomierechte bezeichnet, die jedem #Menschen allein #aufgrund seines #Menschseins gleichermaßen zustehen. Sie sind #universell, #unveräußerlich und #unteilbar. Sie umfassen dabei #bürgerliche, #politische, #wirtschaftliche, #soziale und #kulturelle #Rechtsansprüche. Wikipedia (DE)
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#Rechtfertigung von #Enteignungen
"Durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes" Art. 14 Abs. 3, S. 2 GG
#Unterscheidung von #Legalenteignung und #Administrativenteignung:
#durch #Gesetz; #aufgrund eines #Gesetzes
#Gesetzliche #Grundlage muss #Enteignungszweck iSv #zielt auf #Gemeinwohl #festlegen
#Rechtsschutzverkürzung bei #Legalenteignung: Da #Rechtsmittel gegen #Verwaltung wegfallen: #Zulässigkeit nur #Ausnahmsweise gegeben
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§ 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge
#Besonderheit bei #Prüfung: #Zurechnung iSv #Spezifischer #Gefahrverwirklichungszusammenhang
#Zusammenhang zwischen #Tod und #besonderer #Gefährlichkeit der #Körperverletzung
#Letalitätslehre: #Realisierung der in einer an sich #tödlichen #Verletzung #angelegten #Todesgefahr; #Restriktive #Auslegung #aufgrund #hohen #Strafrahmens;
a.A.: #Unmittelbarkeitszusammenhang;
a.A.: #grobe #Fahrlässigkeit
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Art. 103 Abs. 2 #GG:
#Unterscheidung von #Rückwirkungsverbot und #Bestimmtheitsgebot
#Bestimmtheitsgebot; Zur #Frage der #unzulässigen #Delegation von #Gesetzgebungsbefugnis; Ist der #Straftatbestand in einer #Verordnung #enthalten, so #müssen #Voraussetzungen der #Strafbarkeit und #Art der #Strafe für den #Bürger schon #aufgrund des #Gesetzes #vorhersehbar sein.
#BVerfGE 78, 374, 381ff.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 32
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Art. 12 Abs. 1 #GG
#Deutschengrundrecht
Art. 12. Abs. 2
#Jedermann - Wenn #Niemand, dann...
Art. 12 Abs. 3
#Jedermann
#Persönlich(er) #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Wortlaut #Deutsch(e); #Ausländer #subsidiär nach #Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 #GG #geschützt
#EU-#Ausländer: #Diskriminierungsverbot #aufgrund von #Staatsangehörigkeit; Art. 2 Abs. 1 #GG #entsrechend #ausfüllen;
#Juristische #Personen Art. 19 Abs. 3 #GG auch.
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#Bedeutung von #Grundrechten in #Landesverfassungen;
#Festhalten an #Besonderheiten, die #aufgrund #kultureller #Überlieferung für #wichtig #erachtet werden.
#Rechtsschutz über #Landesverfassungsgerichte
#NRW: #Individual #Verfassungsbeschwerde seit 2019;
#Art. 31 GG: #Bundesrecht #bricht #Landesrecht
#Relevanz:
#Corona #Verordnungen sind #Landesverordnungen
#Honecker #Verfassungsgerichtshof #Berlin: #Frage #Verletzung #Menschenwürde
#Vorlesung 7,1 3.5.21 #Grundrechte #Nußberger
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