#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit
#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können
#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger
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Der #modern(e) #Mensch kann die #zunehmen(d) #perfekt(e) #Kontrolle nach #außen und #innen #ausüben, nicht #obwohl der #gesellschaftlich(e) #Umbruch dies #verhindert, sondern im #Gegenteil, weil sich #Gesellschaft und ihre #Umwelt #gegenseitig in #Schwingung(en) #versetzen und so jede #Form von #Gesellschaft, also #Kommunikation, bei der #Suche nach #Anlässe(n) zur #Kontrolle #unterstützt wird.
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