Die Auskunftspflicht zu Bestands- und Nutzungsdaten trifft jeden geschäftsmäßigen Anbieter von Telemedien.

Dr. Jens Eckhardt, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des BvD, klärt u.a. die Rolle des im Rahmen der gesetzlichen Prüfpflichten nach dem und und auch das Spannungsverhältnis zur

Anmeldung zum Seminar am 17. August hier:

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