RA Michael Seidlitz · @ramichaelseidlitz
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gegen ohne ernsthafte Beeinträchtigung bzw. für jede bloß individuell empfundene Unannehmlichkeit (hier einmalige unerlaubte Werbemail) rechtfertigt keinen (jedenfalls nicht über einen freiwillig anerkannten Betrag von EUR 50,00 hinaus).

AG Diez, Schlussurteil vom 07.11.2018, 8 C 130/18

dr-bahr.com/news/kein-dsgvo-sc

#bagatellverstoß #dsgvo #schmerzensgeldanspruch

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