Berliner Hundespielplatz
Der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursachte Lärm ist von Anwohnern hinzunehmen, wenn er sich im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte hält. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hat eine Anwohnerin gegen den umzäunten und mit einem abschließbaren Tor versehenen Hundeauslauf
https://www.gerichtsboulevard.de/berliner-hundespielplatz-918842/
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