Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn – und die Gesamtschau der Einzelmaßnahmen beim Mobbing
Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren - insbesonder
https://www.dienstrecht-aktuell.de/die-fuersorgepflicht-des-dienstherrn-und-die-gesamtschau-der-einzelmassnahmen-beim-mobbing-3139596/
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Der Internetauftritt eines Polizeibeamten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass einem unter dem Namen „Officer …“ auf verschiedenen sozialen Plattformen aufgetretenen Polizeibeamten dessen Internetauftritte mit Polizeibezug untersagt werden durften. Damit hat es die Beschwerde des Polizeibea
https://www.dienstrecht-aktuell.de/der-internetauftritt-eines-polizeibeamten-3139815/
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Bremer Professorenbesoldung – und der pauschale Mindestleistungsbezug
Das Bundesverwaltungsgericht hält die zum 1. Januar 2013 in Bremen eingeführte Regelung der Besoldung von Professoren für verfassungswidrig. Daher hat es ein bei ihm anhängige Revis
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Die Leistungsbezüge der schleswig-holsteinischen Professoren
Die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Schleswig-Holstein eingeführte Regelung des Landesbesoldungsgesetzes, die eine vollständige Verminderung von vor dem Jahr 2013 gewährten Leistungsbezügen durch
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Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens – nach Erlass eines Disziplinargerichtsbescheids
Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausblei
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Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausblei
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Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausblei
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Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausblei
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Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens – nach Erlass eines Disziplinargerichtsbescheids
Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausblei
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Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens – nach Erlass eines Disziplinargerichtsbescheids
Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausblei
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Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens – nach Erlass eines Disziplinargerichtsbescheids
Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausblei
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Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens – nach Erlass eines Disziplinargerichtsbescheids
Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausblei
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Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens – nach Erlass eines Disziplinargerichtsbescheids
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Barthaarentfernung bei einer transidenten Beamtin – und die Beihilfe
#Beamtenrecht #'Täterschaft #Arztvorbehalt #Beihilfe #Kosmetik #Transidentität
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@flori
#Danke #Beamtenrecht #FediLZ #Schule
angeordneter Unterrichtsausfall wg Unwetter = Minusstunden in #NDS
gleichzeitig fordert #Schulleitung Bereitstellung U-Material via online
Das passt meiner Ansicht nach nicht zusammen. Da "andere unterrichtliche Aufgaben" angeordnet wurden, können keine Minusstunden berechnet werden.
#danke #beamtenrecht #FediLZ #schule #nds #schulleitung