#ExAnte - #Fall #rechtfertigender #Pflichtenkollision in #Unterscheidung zum #rechtfertigenden #Notstand nach §35 #StGB bei dem das #geschützte #Interesse das #beeinträchtigte #wesentlich #überwiegen müsste.
#Rechtfertigende #Pflichtenkollision: #ultra #posse #nemo #obligatur
#ExPost
- h.M. #Vorrang der #Unterlassungspflicht; #Unterlassen des #Abkoppeln von #Beatmungsgerät
- #Alternative #Behandlungspflicht
#triage #exante #fall #Rechtfertigend #Pflichtenkollision #unterscheidung #notstand #stgb #geschützt #interesse #beeinträchtigt #wesentlich #überwiegen #ultra #posse #nemo #obligatur #expost #Vorrang #Unterlassungspflicht #Unterlassen #Abkoppeln #Beatmungsgerät #alternativ #Behandlungspflicht #Übernahmeverantwortlichkeit #Rostalski #strafrecht #vorlesung
Art. 16 GG
Die #deutsche #Staatsangehörigkeit darf nicht #entzogen werden.
#Entziehung #BVerfG: Jede #Verlustzufügung, die die #Funktion der #Staatsangehörigkeit als #verlässliche #Grundlage #gleichberechtigter #Zugehörigkeit zum #Staatsvolk #beeinträchtigt.
#Teleologie: #Schutz vor #willkürlicher #Instrumentalisierung des #Staatsangehörigkeitsrechts
-> #Insbesondere: Wenn #Betroffene es nicht #beeinflussen können (3. #Reich)
#deutsch #Staatsangehörigkeit #entzogen #Entziehung #bverfg #Verlustzufügung #funktion #verlässlich #grundlage #gleichberechtigt #zugehörigkeit #staatsvolk #beeinträchtigt #Teleologie #schutz #willkürlich #instrumentalisierung #Staatsangehörigkeitsrecht #insbesondere #Betroffen #beeinflussen #reich #Entzug #entziehen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Eingriff in den #Schutzbereich
#Klassischer #Eingriffsbegriff:
-> #Rechtliche #Beeinträchtigung
-> #Unmittelbare #Beeinträchtigung
-> #Gezielte #Beeinträchtigung
#Jedes #staatliche #Gebot oder #Verbot
#Adressatentheorie: #Adressat eines #belastenden #Verwaltungsaktes zumindest in #Handlungsfreiheit #beeinträchtigt; #Klagebefugnis nach Art. 42 Abs. 2 #VwGO iVm. Art. 19 Abs.4 GG
Nicht #Bagatelle
#allgemein #handlungsfreiheit #eingriff #Schutzbereich #klassisch #Eingriffsbegriff #rechtlich #Beeinträchtigung #unmittelbar #gezielt #jede #staatlich #gebot #verbot #Adressatentheorie #Adressat #belastend #VerwaltungsAkt #beeinträchtigt #Klagebefugnis #VwGO #bagatelle #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB
#Definition
#Körperliche #Misshandlung
Ein #übles, #unangemessenes #Behandeln, welches das #körperliche #Wohlbefinden oder #Unversehrtheit nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Definition
#Gesundheitsschädigung
Das #Hervorrufen oder #Steigern eines vom #Normalzustand der #körperlichen und #seelischen #Funktionen #nachteilig #abweichenden #pathologischen #Zustands, #unabhängig von dessen #Dauer
#Körperverletzungsdelikt #stgb #definition #körperlich #Misshandlung #üble #unangemessen #behandeln #wohlbefinden #unversehrtheit #unerheblich #beeinträchtigt #Gesundheitsschädigung #Hervorrufen #steigern #normalzustand #seelisch #funktion #nachteilig #abweichen #pathologisch #zustand #unabhängig #dauer #strafrecht #vorlesung
#Definition #Körperverletzung
§223 #StGB
#Körperliche #Misshandlung
jede #Substanzverletzung sowie jede #üble, #unangemessene #Behandlung, die das #körperliche #Wohlbefinden nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Gesundheitsschädigung
jedes #Hervorrufen, #Steigern, oder #Aufrechterhalten eines #pathologischen #Zustandes. Unter einem #pathologischen #Zustand versteht man jede #nachteilige #Abweichung vom #Normalzustand
#Beeinträchtigung #Körper #Pathologie
#Völkening
#Strafrecht I 05
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#Klassischer #Eingriffsbegriff zu eng da #Grundrechte auch durch #faktisch-mittelbare #Auswirkungen #staatlichen #Handelns #beeinträchtigt werden können
#Erweiterter #Eingriffsbegriff:
#Zurechenbarkeit statt #Unmittelbarkeit
#Vorhersehbarkeit statt #Finalität
#Problem. #Nudging; #Freie #Entscheidungsfreiheit bleibt #erhalten, dennoch #Einflussnahme!
-> #Additiv(er) #Eingriffsbegriff
#Gesamtwirkung
#BVerfGE 141, 220
#Eingriffsbegriff #klassisch #grundrecht #faktisch #auswirkung #staatlich #handeln #beeinträchtigt #erweitert #Zurechenbarkeit #Unmittelbarkeit #Vorhersehbarkeit #Finalität #problem #nudging #frei #Entscheidungsfreiheit #erhalten #Einflussnahme #Additiv #Gesamtwirkung #BVerfGE #vorlesung #eingriff #grundrechte #Nußberger
#Methodik der #Fallbearbeitung - #Gutachtenstil
T kann sich wegen #Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1 #StGB #strafbar #gemacht haben, indem er O #gestoßen hat.
T #muss O #körperlich #misshandelt haben. (#Obersatz für #Tatbestand des § 223 #StGB)
#Definition: #Körperliches #Misshandeln ist jede #üble, #unangemessene #Behandlung, durch die das #körperliche #Wohlbefinden und die #körperliche #Unversehrtheit nicht ganz #unerheblich #beeinträchtigt werden
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