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Ein Riesenerfolg! Im ersten Prozess gegen einen Lebenslaute-Aktivisten vor dem Amtsgericht #Mönchengladbach gab es gerade einen FREISPRUCH. Entscheidend die #Begründung: da #RWE massiv in das Eigentum anderer eingreife, müssten sie einen kleinen #Hausfriedensbruch auch hinnehmen!
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#hausfriedensbruch #RWE #begründung #mönchengladbach
RT @lebenslaute
Ein Riesenerfolg! Im ersten Prozess gegen einen Lebenslaute-Aktivisten vor dem Amtsgericht #Mönchengladbach gab es gerade einen FREISPRUCH. Entscheidend die #Begründung: da #RWE massiv in das Eigentum anderer eingreife, müssten sie einen kleinen #Hausfriedensbruch auch hinnehmen!
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RT @lebenslaute
Ein Riesenerfolg! Im ersten Prozess gegen einen Lebenslaute-Aktivisten vor dem Amtsgericht #Mönchengladbach gab es gerade einen FREISPRUCH. Entscheidend die #Begründung: da #RWE massiv in das Eigentum anderer eingreife, müssten sie einen kleinen #Hausfriedensbruch auch hinnehmen!
#mönchengladbach #begründung #rwe #hausfriedensbruch
Gründe für die #Rezeption #römischen #Rechts in ganz #Mitteleuropa
-> 1000 Jahre #Rechtserfahrung einer #hochentwickelten #Verkehrswirtschaft; #Vielzahl von #Lösungen
-> #Rationalität der #Begründung für #Regelungen; Vgl. #Sachsenspiegel §1: Den #Dieb soll man #hängen.
-> #Bedarf an #Rechtsspezialisten wegen #allgemeiner #sozialer #Ausdifferenzierung iSv. #Spezialisierung
-> #Legitimität durch #Herkunft
#Deutsche #Rechtsgeschichte
02.11.21 Hans-Peter #Haferkamp
#Rezeption #Römisch #recht #mitteleuropa #Rechtserfahrung #hochentwickelt #Verkehrswirtschaft #Vielzahl #lösung #Rationalität #begründung #Regelung #Sachsenspiegel #dieb #hängen #Bedarf #Rechtsspezialist #allgemein #soziale #ausdifferenzierung #spezialisierung #Legitimität #Herkunft #Lotharisch #legende #deutsch #Rechtsgeschichte #Haferkamp
#Römisches #Ausgangsmaterial der #Digesten enthielt #Schilderungen #unterschiedlicher #Meinungen zu #Fällen. Keine #Entscheidung, keine #Gründe
#Mittelalterliche #Juristen konnten #Spekulationen bzgl #Begründungen #ausarbeiten: #Glossen
In #Artis #Liberales #ausgebildete #Juristen #studierten #kaiserliche #leges und #päpstliche #decretalen;
-> #Ausbildung iSv #Ratio #Scripta bestimmt den #Umgang mit dem #Material der #Digesten
#Scholastisch #methode #Römisch #Ausgangsmaterial #Digesten #Schilderung #unterschiedlich #meinung #Fälle #entscheidung #gründe #mittelalterlich #Jurist #spekulation #begründung #ausarbeiten #glosse #artis #Liberales #ausgebildet #studiert #kaiserlich #Leges #päpstlich #decretale #ausbildung #ratio #scripta #umgang #material #Glossatoren #Dialektik
#Wendung gegen den #Rechtspositivismus durch das #Abstellen auf #Zwecke hinter den #Regelungen.
Rudolf von #Jhering
1818 - 1892
Der #Zweck im #Recht
#Begründung der #Rechtssoziologie
#Wertungsjurisprudenz
#Zweckjurisprudenz
#Interessenjurisprudenz
#Jurisprudenz;
#Vollendung und #Überwindung der #historischen #Rechtsschule
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 4. Sitzung
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Die #schonungslose #Versachlichung bzgl. der #Zuschreibung von #Ursachen ist eine #Form von #Wahrheit die weder #notwendig noch #notwendig #durchsetzbar ist. Die #Verhinderung von #Versachlichung wird anhand #paranoischer #Begründungen wie #Tabuisierung, #Sorge vor #benachteiligender #Normativität und ins #unsachliche #abweichenden #Zuschreibungen #beobachtbar.
#Militär #Intervention #Durchsetzubarkeit
#FAZ, 27.09.21, #Gegenwart, S.8, Michael #Rühle - Die #Nato und der #Klimawandel
#schonungslos #Versachlichung #zuschreibung #ursache #form #wahrheit #notwendig #Durchsetzbar #verhinderung #paranoisch #begründung #Tabuisierung #sorge #benachteiligend #Normativität #unsachlich #abweichend #beobachtbar #militär #intervention #Durchsetzubarkeit #faz #gegenwart #Rühle #nato #klimawandel
Art. 17 GG
#Petitionsrecht
#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln
#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung
#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende;
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#Menschenwürde
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar
#Funktionen des #Verweises auf die #Menschenwürde in #Rechtstexten:
-> #Allgemeine #Begründung für die #Zuerkennung von #Grundrechten und #Menschenrechten;
-> #Grundlegendes #Konstruktionsprinzip für #staatliche #Gemeinschaften zur #Entwicklung eines #normativen #Konzepts
-> #Ableitung #konkreter #Verbote: #Unmenschliche #Behandlung; #Zwangsarbeit; #Sklaverei
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG
#Sachlicher #Schutzbereich:
#BVerfGE 105, 313, 345
#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau
-> #Mehrehe nicht vom #Schutzbereich #umfasst; #Bigamie
#Strafbarkeit der #Begründung einer #Doppelehe in #Deutschland nach § 172 #StGB;
-> #Möglichkeit den #Schutzbereich der #Ehe #eng zu #fassen und im #Ausland #geschlossene #Vielehe auszuschließen. #Differenzierung zur #Familie.
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#Misshandlung von #Schutzbefohlenen § 225 #StGB
#Tathandlungen #Alternativ: #Quälen, #Rohes #Misshandeln, #Schädigung der #Gesundheit durch #Vernachlässigung der #Sorgepflicht
#Quälen: #Seelische #Beeinträchtigung als #Tatbestand im #Unterschied zu anderen #Körperverletzungsdelikten
#Besonderheit #subjektiver #Tatbestand: #Böswilligkeit;
#Abstellen auf #internes #Motiv des #Täters als #Begründung für #Strafe
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#Begründung für die #Übernahme #statistischer und #gutachterlicher
#Einschätzungen
Die #Verurteilung auf #alternativer #Tatsachengrundlage ist #grundsätzlich #zulässig; Vgl.
#Totschlag § 212 #StGB: Wer #einen #Menschen #tötet... -> #Schutz des #Rechtsgut #Leben;
Das #Prüfverfahren für die #Zulassung #erfolgt auf #Grundlage #statistischer #Erwägungen. #Insofern #Übertragung von #Statistik auf #Strafbarkeitsvoraussetzungen #denkbar;
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#Hellenismus: #Begründung für #Recht #verändert sich;
#Grundlage nicht mehr #Religion, sondern #Ethik;
#Griechische #Philosophie der #Ethik iSv. was der #Mensch #gut und #richtig #betrachten und im #Verhalten #befolgen sollte.
#Begründungsaufwand:
#Ältere #Lehre der #griechischen #Philosophie zurückgehend auf #Stoa, #Stoisch: #Naturrecht
#Jüngere #Lehre: #Recht von #Menschen #geschaffen;
#Vorlesung #Römisch(e) #Rechtsgeschichte #Avenarius, 7. Sitzung
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#Legaldefinition #Massengeschäft(e) nach §19 #AGG:
#Begründung, #Durchführung und #Beendigung #zivilrechtlich(er) #Schuldverhältnis(se), die 1. #typischerweise ohne #Ansehen der #Person zu #vergleichbar(en) #Bedingungen in einer #Vielzahl von #Fälle(n) #zustande kommen.
#BGH #Pressemitteilung Nr. 91/2021
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=620&pos=6&nr=117637&linked=pm&Blank=1
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Die #Normativität des #Verbietens im #Strafrecht zeigt ihr #Wesen als einem #Aufrechterhalten von #Erwartungen, obwohl diese #fortlaufend #enttäuscht werden in ihrer #Praxis der #Straftheorie als #Vereinigungstheorie.
#Antinomie der #Strafzwecke
#Vereinnahmung des #Widerspruchs #unterschiedlicher #Straftheorien zueinander in einer #Vereinigungstheorie als #Grundlage der #Begründung des #Strafrechts.
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01
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#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz
#Übung zu #Fallbearbeitung in #Arbeitsgemeinschaft zu Art. 54 Abs. 2 S. 2
#Auslegung der #anschließend(en) #Wiederwahl. #Gesetzeskommentar zu GG gibt zwar #Falllösung vor, #entscheidend jedoch #Begründung entlang #Auslegung nach #Jurisprudenz.
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Jarass #Pieroth GG #Kommentar Art 54, 9. Auflage 2007
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#Institutionell(e) #Garantie(n) als #Gewährleistung des #Bestand #bestimmt(er) #Einrichtung(en) und teils #Begründung #subjektiv(er) #Recht(e) mit #Grundrechtsrang;
#Institution #Institut #Institutionalisierung
#Creifelds #Rechtswörterbuch S.613 f.
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obiter dictum / ratio decidendi
Wenn im #Gerichtsurteil eine #Erwähnung, wie der #Umstand der #Möglichkeit #negativ(er) #Zins(en) auf #Darlehen, platziert ist, dann ist daraus kein #Entscheidungsgrund abzuleiten, wenn sie die #rechtlich(e) #Begründung der #Gerichtsentscheidung nicht trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die #Gelegenheit bot.
#Richterrecht; #Unterscheidung;
#NJW 2021, 881 (Heft 13), #Privatdozent Benedikt #Strobel - Die #Rechtsnatur der sogenannten #Negativzins(en)
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#Setzung: Nur ein #System, das einer #Nachprüfung durch #Erfahrung fähig ist, soll als #empirisch anerkannt werden.
Die #Empirizität beschränkt sich dabei #asymmetrisch auf #Falsifizierbarkeit, also dem #scheitern an #Erfahrung im #Unterschied zur #Bestätigung durch #Erfahrung.
#Begründung: Der #Erkenntnisgewinn ist größer, je mehr ein #theoretisch-#wissenschaftlicher #Satz mit #besonderen #Sätzen in #Widerspruch geraten kann.
Karl #Popper: #Logik der #Forschung, S. 17ff.
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