§ 238 #StGB
#Gesetzlicher #Tatbestand / #Straftatbestand
#Beharrliches #Tun
#Begriff von #Beharrlichkeit: ein #andauerndes oder #wiederholtes #Verhalten, das darüber hinaus eine #Missachtung des #betreffenden #Gebots oder #Verbots oder eine #Gleichgültigkeit diesem #gegenüber #erkennen lässt. Es #muss in dem #Verhalten eine besondere #Hartnäckigkeit zum #Ausdruck kommen.
#Definition; #Formelle #Strafbarkeitsbedingungen
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02
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Die #Entdeckung #Amerikas als #geschichtsmetaphysisch(es) #Problem. Das #beharrlich(e) #Ignorieren der Entdeckung durch #dominierend(en) #Einfluss #menschlich(er) #Kulturgeschichte: Ein #Verdrängungsmechanismus.
#Kulturform #Mediengeschichte #Wissenssoziologie #GotthardGünther
#GotthardG #Günther - Die Amerikanische #Apokalypse, S.5f.
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