Arbeits- und Ausbildungsverbote verschärfen zudem das Problem der Kettenduldung und der Langzeitgeduldeten. Sie erschweren bzw. verhindern die Legalisierung des Aufenthalts in Form eines humanitären Bleiberechts nach z.B. §§ 25a, 25b und 23a AufenthG. Dies liegt weder im individuellen noch im öffentlichen Interesse.
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