#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte und #Pflichten der #Eltern
#Elternverantwortung
#Schutzbereich:
#freie #Entscheidung über #Pflege und #Erziehung
#Eingriff:
#Staatliche #Maßnahme, die das #Elternrecht im #Verhältnis zum #Kind oder im #Verhältnis zwischen den #Eltern #beschränkt.
#Abgrenzung zum #Eingriff: #Ausgestaltung der #rechtlichen #Definition der #Elternposition.
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#Definition: #Religion oder #Weltanschauung ist mit der #Person des #Menschen #verbundene #Gewissheit über #bestimmte #Aussagen zum #Weltganzen sowie zur #Herkunft und zum #Ziel des #menschlichen #Lebens. #Religion legt eine den #Menschen #überschreitende und #umgreifende #transzendente #Wirklichkeit #zugrunde, während sich die #Weltanschauung auf #innerweltliche #immanente #Bezüge #beschränkt
#religionsfreiheit #definition #religion #Weltanschauung #person #mensch #verbunden #Gewissheit #bestimmt #Aussage #Weltganze #Herkunft #ziel #menschlich #leben #überschreiten #umgreifen #transzendent #wirklichkeit #zugrunde #innerweltlich #immanent #bezüge #beschränkt #Religionsverfassungsrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit #beschränkt = #Schrankenschranken durch #Zensurverbot:
#Betrifft lediglich #Vorzensur
#Definition: #Einschränkende #Maßnahme vor #Herstellung oder #Verbreitung eines #Geisteswerkes, insb. #Abhängigmachen von #behördlicher #Vorprüfung oder #Genehmigung eines #Inhalts; #Verbot des #Verbietens mit #Erlaubnisvorbehalt; #Stattdessen: #Erlaubnis mit #Verbotsvorbehalt;
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#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit #beschränkt = #Schrankenschranken durch #Wechselwirkungslehre:
Die #allgemeinen #Gesetze, die das #Grundrecht der #Meinungsfreiheit #einschränken müssen ihrerseits aus der #Erkenntnis der #wertsetzenden #Bedeutung des #Grundrechts #ausgelegt und so in ihrer das #Grundrecht #beschränkenden #Wirkung selbst wieder #eingeschränkt werden
#Auslegung;
#Abwägung zwischen #Rechtsgütern
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#Einschränkungsmöglichkeit / #Einschränkbarkeit der #Versammlungsfreiheit unter #freiem #Himmel nach Art. 8 Abs. 2 #Grundgesetz
kann durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #beschränkt werden.
Durch #Gesetz im #materiellen #Sinn; #Parlamentsgesetz und #Rechtsverordnungen.
Vgl. #Parlamentsvorbehalt
Auf #Grund eines #Gesetzes:
#staatliches #Handeln; #beruhend auf einem #Gesetz: #Verwaltungsakt, #Urteil, #Realakt.
#Vorlesung 5,2 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Feststellbar(e) #Fakten: #Empirisch(e) #Referenz, die sich von #Ideenwelt und #Normativität abgrenzt, ohne auf #Ebene #formuliert(er) #Aussagen auf #empirisch #testbar(e) #Hypothese(n) #beschränkt zu sein;
#Abgrenzung von allem anderen, also #Gegenstand, statt #Bestimmung im #Unterschied zu etwas #bestimmt(en), also #Begriff;
Die #Empirizität ist das darüber #sprechen können und die #Frage nach den #Möglichkeiten, die sich daran #anschließen.
Niklas #Luhmann - #Recht der #Gesellschaft, S.31
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