#Grundrechtsadressaten, #Grundrechtsverpflichtete
#Private sind nicht #Grundrechtsadressaten
Aber: #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte;
#Erweiterung: #Stadionverbot
#Recht auf #Zugang aufgrund der #Monopolartigen #Machtstellung: #besondere #rechtliche #Verantwortung
-> #Bindung bei #Monopolen #Privater an #Grundrechte;
#Allgemeine #Grundrechtslehren
#Grundrechtsadressat #Grundrechtsverpflichtet #privat #mittelbar #Drittwirkung #grundrecht #erweiterung #Stadionverbot #recht #zugang #Monopolartig #Machtstellung #besondere #rechtlich #verantwortung #Bindung #monopol #allgemein #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 20 Abs. 2 GG
Alle #Staatsgewalt geht vom #Volke aus. Sie wird vom #Volke in #Wahlen und #Abstimmungen und durch #besondere #Organe der #Gesetzgebung, der #vollziehenden #Gewalt und der #Rechtsprechung #ausgeübt;
#Unterscheidung von #Souveränität nach #Bodin und #Gewaltenteilung nach #Montesquieu: #Staatsgewalt kann #geistliche und #weltliche #Legitimationsquellen aufweisen;
#Souveränitätsbegriff #staatsgewalt #volk #wahl #abstimmung #besondere #organ #gesetzgebung #vollziehend #gewalt #rechtsprechung #ausgeübt #souveränität #bodin #unterscheidung #gewaltenteilung #montesquieu #geistlich #weltlich #Legitimationsquelle #Legitimationskette #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich; #Besondere #Schutzfunktion
#Objektive #Schutzpflicht;
#Institutionelle #Garantie: #Institution des #Zusammenschlusses;
#Originäre #Leistungsrechte: #Privatschulen #Ausnahmefall;
Aber #Derivative #Leistungsrechte: #Förderung #bestimmter #Vereine
-> Kein #Leistungsgrundrecht
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #besondere #Schutzfunktion #objektiv #Schutzpflicht #institutionell #garantie #institution #zusammenschluss #originär #Leistungsrecht #Privatschule #Ausnahmefall #Derivativ #förderung #bestimmt #verein #Leistungsgrundrecht #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.
#Benachteiligung
#Begriff: Wenn #Menschen #mit #Behinderungen im #Vergleich zu nicht #behinderten #direkt oder #indirekt von einem #Träger #öffentlicher #Gewalt #schlechter #behandelt werden
#Umfasst #Ausschluss von #Entfaltungsmöglichkeiten und #Betätigungsmöglichkeiten
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.
1994 ins #Grundgesetz #eingefügt zur #Integration;
#Bevorzugung nicht #ausgeschlossen im #Unterschied zu #Kriterien des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Funktion:
-> #Subjektives #Abwehrrecht
-> #Originärer #Leistungsanspruch - eher nein h.M.
-> #Derivativer #Teilhabeanspruch & #Leistungsanspruch
-> #Objektivrechtliche #Schutzfunktion
#besondere #diskriminierungsverbot #niemand #behinderung #benachteiligt #grundgesetz #eingefügt #integration #Bevorzugung #ausgeschlossen #unterschied #kriterien #funktion #subjektiv #Abwehrrecht #originär #Leistungsanspruch #Derivativ #Teilhabeanspruch #Objektivrechtlich #Schutzfunktion #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
Frage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
#Diskussion über weiteren #potenziell #verbotenen #Diskriminierungstatbestand:
-> #genetische #Merkmale; #Genetik
-> #Übergewicht
#besondere #diskriminierungsverbot #katalog #merkmal #Numerus #Clausus #diskussion #potenziell #verboten #Diskriminierungstatbestand #Genetisch #genetik #übergewicht #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
Frage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus
-> #Alter
#Strenge #Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 3 Abs. 1
#Personenbezogenes #Element
#Unverfügbar
#Europarecht: #Expliziter #Ausschluss von #Altersdiskriminierung
#Rechtfertigung: Beispiel von #Altersgrenzen im #BGB: #Schutz #Jugendlicher; #Altersbegrenzung bei #Berufen zum #Schutz der #Allgemeinheit
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
Frage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.
Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
Frage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
Über Art. 3 Abs. 1 werden im #Ergebnis wegen #Anwendung des #strengen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes #implizit weitere #Kriterien aufgenommen:
-> #Sexuelle #Orientierung;
#Beispiel #Rechtsgeschichte vor #Ehe für #alle; #Lebenspartnerschaft; #Lebensgemeinschaft
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:
#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung;
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
Weitere im #Katalog #enthaltene #persönliche #Merkmale:
#Sprache
#Muttersprache, #Dialekt
#Fälle: #Deutsch als #Gerichtssprache; #Voraussetzung für #Anstellung im #öffentlichen #Dienst;
#Heimat, #Herkunft, #Glauben, #Religiöse und #politische #Anschauungen
#Traditionell #Diskriminierungsgrund: #Historische #Bedeutung;
#Herkunft: #Soziale #Provenienz
#Heimat: #Örtliche #Wurzeln
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
Weitere im #Katalog #enthaltene #persönliche #Merkmale:
#Abstammung
#natürliche #biologische #Beziehung eines #Menschen zu seinen #Vorfahren;
#Weitgehend #bedeutungslos
#Rasse
#Gruppenspezifisch #tatsächliche als auch nur #behauptete #biologisch #vererbbare #Merkmale;
#Fälle: #Verdachtsunabhängige #Polizeikontrollen; #Polizeiliche #Maßnahmen, die auf #Phänotyp abstellen.
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung
#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Schutz #strukturell #diskriminierungsgefährdeter #Gruppen vor #Benachteiligung
-> #Abwehrrechte im #klassischen #Sinn
-> #Objektive #Wertentscheidung mit #Ausstrahlungswirkung für die #gesamte #Rechtsordnung;
Wichtig für #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte über #Generalklauseln
-> #Derivativer #Teilhabe- und #Leistungsanspruch iVm #Freiheitsrechten
-> #Objektive #Schutzfunktion
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Gleichheit
#Anknüpfung an #Kriterium als #absolutes oder #relatives #Verbot
-> #Relatives #Anknüpfungsverbot aufgrund #Heterogentität der #Tatbestandsmerkmale;
Im #Kontext bezogen auf das jeweilige #Kriterium zu betrachten;
#Absolutheit aufgrund #kollidierender #Verfassungsrechte #ausgeschlossen;
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#Sozialisierung
Art. 15 GG
#Vergesellschaftung von #Grund & #Boden, #Naturschätzen & #Produktionsmitteln
-> #Entziehung aus #privater #Verfügungsmacht, #Überführung in #Gemeineigentum
-> #Besondere #Form der #Enteignung
#Enthält keinen #Auftrag zur #Sozialisierung und steht #Privatisierungen nicht #entgegen.
#Zwischenprüfungshausarbeit:
-> #JöR 1 (1951), S. 154 ff. mit Fn. 34
#Jahrbuch d #öffentlichen #Rechts
-> #Hummel, #JuS 2008, 1065 ff.
-> #BVerfGE 7 377
#Epping #Grundrechte S.242
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#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
Die #Freiheit der #Person ist #unverletzlich
Art. 104 #Besonderer #Schutz gegen #Verhaftung und #Festsetzung
-> #grundrechtsgleiches #Recht
#Schutzbereich: #Unterscheidung von #Freiheitsentziehung und #Freiheitsbeschränkung
#Mehrebenensystem:
Art. 5 Abs. 1 #EMRK: #Einwirkung auf #Auslegung GG:
#Katalog von #Bedingungen iSv #Fallgruppen für #Eingriffe
-> #Maßstab für #Sicherungsverwahrung
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#Schulwesen
Art. 7 GG
#Struktur des Art. 7 #erklärt sich durch #historische #Auseinandersetzung:
#Streit um #Einführung #staatlicher #Schulen
-> #Gegen #kirchliche #Schulen
-> #Gegen #Adel
#Missbrauch der #Schulen in der #Zeit des #Nationalsozialismus
#Streit um #Privatschulen
#Frühere #Ansicht der #Schule als #Raum #besonderes #Gewaltrechtsverhältnis #aufgegeben;
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG
#Frage nach #Grenzen des #Verfassungswandels vor dem #Hintergrund #dynamischer #gesellschaftlicher #Entwicklung.
#WRV: #Besonderer #Schutz #Ehe als #Grundlage der #Erhaltung und #Vermehrung der #Nation.
#Reinerhaltung, #Gesundung und #soziale #Förderung als #Aufgabe des #Staats und der #Gemeinden.
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#Eigentumsgarantie
Art. 14, 15 #GG
#Grundrechtliche #Wirtschaftsverfassung
#Zusammenhang von #Schutz des #Erwerbs durch Art. 12 #GG und
#Schutz des #Erworbenen nach Art. 14 #GG
#Enger #Zusammenhang: #Besonderer #Schutz für #Erworbenes
#Deklaration der #Menschenrechte von 1789
Art. 17: #Eigentum als #unverletzliches und #geheiligtes #Recht, das #niemandem #genommen werden kann;
#Unterscheidung von #geheiligt und #verdammt
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