@heiseonline Das ist ja alles schön und gut, doch grundrechtlich ist es geboten, dass die Regelungen so bestimmt wie möglich sind und von vornherein nur verhältnismäßige Eingriffe in die Kommunikationsgrundrechte zulassen. Dies kann der Gesetzgeber nicht der Anordnung eines Gerichts/einer Behörde überlassen, sondern muss es selbst regeln.
#grundrechte #bestimmtheitsgebot #verhaltnismaßigkeit