Werawelt · @werawelt
106 followers · 1288 posts · Server social.tchncs.de

@ARIWA Es besteht eine Pflicht zur : Tierschlacht-Verordnung "§ 13 Betäuben, Schlachten und Töten
(1) Tiere sind so zu betäuben, daß sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden. " Kann denn da nicht geklagt werden ggf. mit einstweiliger Verfügung? Soweit ich weiß, gibt es jetzt das in vielen Bundesländern. albert-schweitzer-stiftung.de/

#fleisch #tierschutz #verbandsklagerecht #betäubung

Last updated 3 years ago