§ 7 Abs. 1 S. 1 #Mindesturlaubsgesetz für #Arbeitnehmer
Bei der #zeitlich(en) #Festlegung des #urlaub(s) sind die #Urlaubswünsche des #Arbeitnehmer(s) zu #berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer #Berücksichtigung #dringend(e) #betrieblich(e) #Belang(e) oder #Urlaubswünsche #andere(r) #Arbeitnehmer, die unter #soziale(n) #Gesichtspunkt(en) den #Vorrang #verdienen, #entgegenstehen.
#Urlaubsplanung #Urlaubswunsch #Urlaub
#Bundesurlaubsgesetz
#Körner #Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21
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#Entschädigung nach #Infektionsschutzgesetz für #Arbeitnehmer im #Fall der #Verordnung einer #Quarantäne
#Relevanz, weil #Tatbestandsvoraussetzung der nicht #erheblichen #Zeit des §616 #BGB idR. #überschritten wird
#Unterscheidung von #staatlicher #Entschädigung und #betrieblicher #Lohnfortzahlung
§ 56 Abs. 1 S. 3 #IfSG;
#Entschädigung erhält nicht, wer durch #Inanspruchnahme einer #Schutzimpfung #Absonderung hätte #vermeiden können
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