"Einer Darstellung der Vielzahl der gegen die Verwertung der Daten sprechenden Gründe" bedürfe es an dieser Stelle nicht, führt die Kammer aus. Doch spätestens da sich nun abzeichne, dass französische Gerichte die dortige #Beweiserhebung als illegal einstufen, "liegt es auf der Hand, dass diese Daten auch im deutschen #Strafverfahren nicht verwertet werden können".
#Strafverfahren #beweiserhebung