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Der darf künftig nicht mehr so viele heimlich gesammelte Daten über Personen an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die bisherigen Übermittlungsbefugnisse sind zu weitgehend und verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie das entschied. Das muss bis spätestens Ende 2023 überarbeitet werden. Das teilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag mit. (Az. 1 BvR 2354/13).

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Der sammelt persönliche Daten und gibt diese an die Sicherheits- und weiter. Diese Praxis ist teilweise nicht mit dem vereinbar, teilte das in Karlsruhe mit. Die Regeln seien in dieser Form nicht verhältnismäßig und nicht klar genug.

Das muss jetzt bis Ende 2023 überarbeitet werden, bis dahin bleiben beanstandete Vorschriften mit Einschränkungen in Kraft.

spiegel.de/politik/deutschland

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