Der #Verfassungsschutz darf künftig nicht mehr so viele heimlich gesammelte Daten über Personen an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die bisherigen Übermittlungsbefugnisse sind zu weitgehend und verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie das #Bundesverfassungsgericht entschied. Das #Bundesverfassungsschutzgesetz muss bis spätestens Ende 2023 überarbeitet werden. Das teilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag mit. (Az. 1 BvR 2354/13).
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Der #Verfassungsschutz sammelt persönliche Daten und gibt diese an die Sicherheits- und #Strafverfolgungsbehörden weiter. Diese Praxis ist teilweise nicht mit dem #Grundgesetz vereinbar, teilte das #Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Die Regeln seien in dieser Form nicht verhältnismäßig und nicht klar genug.
Das #Bundesverfassungsschutzgesetz muss jetzt bis Ende 2023 überarbeitet werden, bis dahin bleiben beanstandete Vorschriften mit Einschränkungen in Kraft.
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