Mit den #Bundeszuschüssen wird der #Rentenversicherung ein Großteil der Kosten sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen erstattet.
Die Bundeszuschüsse gliedern sich in vier verschiedene Zuschüsse: allgemeiner #Bundeszuschuss (51,9 Milliarden Euro), zusätzlicher Bundeszuschuss (14,2 Mrd. Euro), Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss (14,9 Mrd. Euro) und die Beteiligung des Bundes an der knappschaftlichen Rentenversicherung (5,2 Mrd. Euro).
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