Heute steht der #Wahltag der #Europawahl2024 im #BGBl. Sind noch 298 Tage.
Ob die @Bundesregierung auch den Samstag, Freitag oder Donnerstag davor nehmen hätte können, ist übrigens nicht so klar. Der Sonntag steht (nur) im #BWahlG und gilt entsprechend, soweit im #EuWG nichts Anderes bestimmt ist. Das enthält Regelungen zum Wahltag, aber nichts zum Wochentag. Anders als bei #Bundestagswahlen ist die #Bundesregierung und nicht der #Bundespräsident zuständig. #EP24 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/213/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2
#wahltag #europawahl2024 #bgbl #bwahlg #euwg #bundestagswahlen #bundesregierung #bundesprasident #ep24
Die Antwort des @bmi ist falsch. Kreiswahlämter sind keine #Wahlorgane und unterliegen bezüglich der Durchführung von Bundeswahlen der Sachweisungsbefugnis des BMI. Wenn sie insoweit keine Bundesbehörden wären, wär das #BWahlG im Bundesrat zustimmungspflichtig. Soweit die #Briefwahl bis heute nicht von Gemeindebehörden durchgeführt wird, sind allerdings die #Kreiswahlleiter zuständig, und die sind im Gegensatz zu den Wahlämtern der Gemeinden Wahlorgane. #Wahlamt https://dserver.bundestag.de/btd/20/079/2007945.pdf
#wahlorgan #bwahlg #Briefwahl #kreiswahlleiter #wahlamt