#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
Abs. 1 Nr. 3 #StGB
#Erhebliche #dauernde #Entstellung als #schwere #Folge
#Erhebliche #Entstellung: #Erhebliche #Verschlechterung des #Aussehens, nach #Ausmaß #psychisch-#sozialer #Nachteile auf #Grund der #Entstellung.
#Ähnliche #Schwere wie bei #anderen #Varianten des § 226 Abs. 1 #StGB;
#Sichtbarkeit in #bestimmten #sozialen #Situationen #ausreichend;
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#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB
Abs.1 Nr.2 #StGB
#Verlust oder #dauernde #Unbrauchbarkeit eines #wichtigen #Körpergliedes
#Körperglied: #Körperteil, der durch ein #Gelenk mit dem #Rumpf oder einem #anderen #Körperglied #verbunden ist.
#Wichtiges #Körperglied:
#wesentliche #Beeinträchtigung des #Körpers in seinen #regelmäßigen #Verrichtungen;
#Abstellen auf #konkreten #Körper
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