Der sittenwidrige Dienstvertrag beim RBB
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Verwaltungsdirektors des RBB in wesentlichen Teilen abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, der zuletzt zwischen den Parteien im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag sei aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld sittenwidrig im Sinne des § 138
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/der-sittenwidrige-dienstvertrag-beim-rbb-3242374
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a) Zur Einordnung eines #Fernüberwachungsvertrags als #Dienstvertrag.
b) Zur #Unwirksamkeit einer Klausel in einem Fernüberwachungsvertrag, die eine #Vertragslaufzeit von 72 Monaten vorsieht.
BGH, Urteil vom 15. März 2018, III ZR 126/17
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