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Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens – nach Erlass eines Disziplinargerichtsbescheids

Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausblei

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#beamtenrecht #disziplinargerichtsbescheid #disziplinarverfahren #wiederaufnahme

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