Mobilfunkversorgung: Betreiber nicht für Empfang im Zug verantwortlich
Die Versorgungsauflagen aus der Frequenzauktion 2019 für die Schiene erstrecken sich laut Bundesregierung nicht auf eine Mobilfunkverbindung im Zug selbst.
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Aktuell fördert der Bund den Ausbau von #Telekommunikationsnetzen in Gegenden, wo nicht mindestens eine #Downloadgeschwindigkeit von bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) zur Verfügung steht. Ende 2022 entfällt diese Schwelle.
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