#Grenze(n) der #negativ(en) #Bekenntnisfreiheit bezüglich #grundgesetz(lich) #gewährleistet(er) #Religionsfreiheit durch #Wechselwirkung(en) #verschieden(er) #Ausübungsart(en) von #Denken, #Reden und #Handeln.
Die #Bedingung der #Möglichkeit ein #Recht #einfordern zu können, erfordert #Explikation durch #Artikulation des #Recht(s).
#Kingreen, #Poscher - #Grundrecht(e) #Staatsrecht II, #Lehrbuch, 2019, Rn 631, S. 268
#BVerfGE 52, 223 (245ff.)
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#Zuteilung von #Lebenschance(n): #Zuweisung von #Selbstverantwortung ist #Bedingung der #Möglichkeit #Ansprechbarkeit herzustellen, mit der #Einfordern von #Recht(en) #formal(isiert) und #bürokratisiert wird.
#Frage nach #Grenze(n) von #Formalisierung und #Explikation.
#Hinweis auf #BVerfGE 33, 303/346; #Parlamentsvorbehalt
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetz(es) zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona
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