Vorsicht bei Bestellungen im Internet:
Das Aargauer Obergericht :kt_ag: verneint den vollendeten #Waffen|erwerb, nachdem bestellte #Klappmesser vom #Zoll zurückbehalten wurden.
Der Schuldspruch wegen fahrlässiger #Einfuhr ohne Bewilligung wird aber bestätigt. https://armalex.ch/abgefangene-fehlbestellung-ist-kein-erwerb/
#Waffenrecht #Messer #onlineshopping #Strafrecht
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