#Gaszähler Stand 23.06.2022
15354,950m³
Ich finde es wichtig, den #Zählerstand an den #Versorger anzugeben, bevor die #Anpassung des #Gaspreises nach #Feststellung der #erheblichen #Reduzierung der #Gesamtgasimportmenge nach §24 Abs. 1 #Ensig kommt, weil man sonst evtl. geschätzt wird und dann potenziell zu viel Verbrauch in die Zeit nach der #Preisanpassung kommt, die ich, wie wohl alle mit #Gasheizung, versuche durch #Sparsamkeit zu #reduzieren.
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§ 24 Abs. 1 #Energiesicherungsgesetz #Ensig knüpft das #Recht auf #Anpassung von #Gaspreisen durch #Energieversorgungsunternehmen neben der #Ausrufung der #Notfallstufe an die #Feststellung der #erheblichen #Reduzierung der #Gesamtgasimportmenge;
Erstmal weiterhin #Geltung der #Preisgarantie im #Vertrag mit dem #Gasanbieter unabhängig vom #Ausrufen der Notfallstufe;
Nach Art. 2 #Preisanpassung erst ab #Mitteilung, nicht #rückwirkend;
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#Unterscheidung #Systemvertrauen & #Personenvertrauen
#Personenvertrauen: An #Interaktion angelehnte #Kommunikation bei der #Autorität der #Quelle mit #erforderlichen #sozialstrukturellen #Absicherungen wie #Schichtung und #Reputation #erheblich ist
#Systemvertrauen: #Unbekanntheit der #Quelle;
Keine #Möglichkeit #Absichten der #Mitteilung zu #erkennen zur #Entscheidung über #Annahme oder #Ablehnung
Niklas #Luhmann #Gesellschaft der #Gesellschaft #GdG S. 308 f. & 312f.
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#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
Abs. 1 Nr. 3 #StGB
#Erhebliche #dauernde #Entstellung als #schwere #Folge
#Erhebliche #Entstellung: #Erhebliche #Verschlechterung des #Aussehens, nach #Ausmaß #psychisch-#sozialer #Nachteile auf #Grund der #Entstellung.
#Ähnliche #Schwere wie bei #anderen #Varianten des § 226 Abs. 1 #StGB;
#Sichtbarkeit in #bestimmten #sozialen #Situationen #ausreichend;
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#Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
Abs. 1 Nr. 2 #StGB mittels einer #Waffe oder eines #anderen #gefährlichen #Werkzeugs
#Definitionen
#Werkzeug: Für #bestimmte #Zwecke #geformter #Gegenstand, mit dessen #Hilfe etwas #bearbeitet wird.
#Gegenstand: Nur #feste #Körper
#Gefährlich: Nach den #konkreten #Umständen der #Verwendung #Eignung zur #Verursachung #erheblicher #Verletzung
#Waffe: Zur #Beibringung von #Verletzungen #bestimmt.
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#Gefährliche #Körperverletzung
§224 #StGB Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2
#Definition #Gefährliches #Werkzeug
#Gegenstand, der aufgrund seiner #objektiven #Beschaffenheit und der #Art seiner #Verwendung im #konkreten #Fall #geeignet ist, #erhebliche #Verletzungen herbeizuführen.
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#Entschädigung nach #Infektionsschutzgesetz für #Arbeitnehmer im #Fall der #Verordnung einer #Quarantäne
#Relevanz, weil #Tatbestandsvoraussetzung der nicht #erheblichen #Zeit des §616 #BGB idR. #überschritten wird
#Unterscheidung von #staatlicher #Entschädigung und #betrieblicher #Lohnfortzahlung
§ 56 Abs. 1 S. 3 #IfSG;
#Entschädigung erhält nicht, wer durch #Inanspruchnahme einer #Schutzimpfung #Absonderung hätte #vermeiden können
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§ 323c Abs. 1 #StGB
Wer bei #Unglücksfällen, #gemeiner #Gefahr, #Not nicht #Hilfe #leistet, obwohl dies #erforderlich und ihm den #Umständen nach #zuzumuten, #insbesondere ohne #erhebliche #eigene #Gefahr... wird #bestraft
#Selbstmordversuch als #Unglücksfall? Ist #unterlassene #Hilfeleistung #strafbar? #Umstritten
#Unglücksfall: #Plötzlich #eintretendes #Ereignis das #erhebliche #Gefahren für #Menschen oder #Sachen #hervorruft oder #hervorzurufen #droht
#Rostalski #Strafrecht I 03
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