@NuliusH #Ersatzorganisationen sind doch relativ klar geregelt. Wenn es eine schon zuvor existente Partei ist oder sie Parlamentssitze hat, muss das #BVerfG entscheiden. Sonst das Innenministerium, und wird bis zu gegenteiliger einstweiliger Anordnung sofort vollziehbar (Regeln zu #Vereinsverbot gelten analog).
Kandidatur bei #Wahlen ist nochmal eine andere Frage; insbesondere können bei Bundestagswahlen #Einzelbewerber kandidieren, und wohl auch unter dem Namen einer verbotenen Partei.
#ersatzorganisation #bverfg #vereinsverbot #wahlen #einzelbewerber