@D22 @boris_pohler @lfdi
Genau darum geht es übrigens auch im #Erwägungsgrund 43 der #DSGVO.
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-43/
"wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde handelt, ..."
Das hatte auch die BlnBDI schon einmal bei Schulen in den Ring geworfen. Und dann gab es ja noch die gemeinsame Entscheidungen der @dsk .
Kurz: #Eigenverantwortung sucks. Zumindest so lange die Rechte Schutzbefohlener mit Füßen getreten werden und #Verantwortliche nur an die Bequemlichkeit denken.
#Verantwortliche #eigenverantwortung #dsgvo #erwagungsgrund
Die Bundesbehörde #BMEL ruft in einem #Wettbewerb Schulen dazu auf, zur Projektdokumentation #Instagram und #Twitter zu verwenden:
https://www.echtkuh-l.de/social-wall
Klar: in #Eigenverantwortung der Schulen 🙄 und unter Aufsicht der #LfDI. ...
Da das @bmel nicht von #Facebook spricht und dort auch keinen eigenen Auftritt hat, dann ist die Aussage des @bfdi dazu offenbar angekommen.
Lieber @bfdi, liebe @dsk,
es muss ja niemand ins #Fediverse kommen, der das nicht möchte, aber ich glaube es wird Zeit, die nächste Stufe zu zünden und auch Aussagen zu #Insta, #TikTok, ... zu tätigen.
Vor allem, wenn es um #Werbung an #Schulen und #Minderjährige geht.
Stichworte: Art. 6 #DSGVO, #Erwägungsgrund 43
#erwagungsgrund #dsgvo #minderjahrige #schulen #werbung #tiktok #insta #fediverse #facebook #lfdi #eigenverantwortung #twitter #instagram #wettbewerb #bmel