Zum Schutz der Sicherheit und wesentlicher Interessen eines Staates sind Ausnahmen vom #Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) zulässig.
=> Kein Verstoß gegen #EU_Grundrechtecharta
EuGH, Urteil vom 23.03.2023, C‑365/21
#Doppelbestrafungsverbot #eu_grundrechtecharta
Zum Schutz der Sicherheit und wesentlicher Interessen eines Staates sind Ausnahmen vom #Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) zulässig.
=> Kein Verstoß gegen #EU_Grundrechtecharta
EuGH, Urteil vom 23.03.2023, C‑365/21
#Doppelbestrafungsverbot #eu_grundrechtecharta