@natenom
Wenn es eine Landesstraße ist, ist außerhalb der kreisfreien und vieler Großer Kreisstädte das RP/Land Baulastträger. Die für diese Straßen zuständige #Straßenverkehrsbehörde die Schilder und Markierungen anordnet, ist das Landratsamt bzw. bei kreisfreien/Großen Kreisstädten die Stadt. Letztere unterliegt der Fachaufsicht und den Weisungen des RP, d.h. eine #Fachaufsichtsbeschwerde wäre auch nicht verkehrt.
@Ulan_KA @thijs_lucas @kurr
#straßenverkehrsbehorde #fachaufsichtsbeschwerde