#Filesharing #Familienanschluss #Haftung des #Anschlussinhabers
Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war.
EuGH, Urteil vom 18.10.2018, Rechtssache C-149/17
Bastei Lübbe GmbH & Co. KG / Michael Strotzer
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-10/cp180158de.pdf
Volltext der EuGH-Entscheidung
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#Haftung beim unerlaubten #Filesharing über #Familienanschluss
Das Recht auf Schutz des Familienlebens darf dem Schutz des geistigen Eigentums nicht im Wege stehen
Schlussanträge des Generalanwalts vom 06.06.2018, C-149/17
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