Bundesbauministerium · @BMWSB_Bund
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Förderung können mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 € (+ 10.000 € für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt) erhalten. Förderfähige Neubauten müssen als Mindeststandard erfüllen und nachweisen, dass der maximale -Emissionsbetrag im Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten wird. Eine höhere ist bei Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude möglich. Kredithöchstbeträge 👇 (2/3)

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