Ich finde den Pressebericht nicht mehr. Darum hier eine Kopie aus den „Bedingungen für die Nutzung der Fotoüberweisung“ meiner Sparkasse:
„2. Ablauf und Datenverarbeitung in Verbindung mit einem externen Dienstleister
Der Kunde kann mit der Fotoüberweisung in der Internet-Filiale seiner Sparkasse Rechnungen und Überweisungsvordrucke fotografieren oder Dateien im PDF-Format hochladen. Der Funktionsumfang der Fotoüberweisung ist abhängig vom genutzten Endgerät.
Das Foto der Rechnung oder des Überweisungsvordrucks bzw. das hochgeladene PDF-Dokument wird an die Gini GmbH, Ridlerstraße 57, 80339 München (Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO, nachfolgend
„Dienstleister“ genannt) übertragen, welche die für die Überweisung erforderlichen Angaben ausliest, automatisch erkennt und anonymisiert über eine gesicherte Verbindung an die Sparkasse zurück überträgt.“
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