Neue Regelungen zum Nebenverdienst für Frührentner und beim Bezug von Erwerbsminderungsrente 💰
"Frührentner mit einem Nebenjob können ab dem kommenden Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird."
"Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro..."
https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-beschluesse-107.html
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