Fรผr die #Tatbestandsmรครigkeit eines #Verhaltenโs sei die #Qualitรคt der #Verhaltensnorm #entscheidenโd:
#Unterscheidung #Monistisch und #dualistisch #fundiertโer #Verhaltensnormโen;
#Monistischโe #Verhaltensnorm #geprรคgt durch #Schutz eines #Rechtsgutโes oder #Sonderverantwortlichkeit;
#Ermรถglichung der #Zuordnung zu #Straftatengruppeโn
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeinโer #Teil, S. 59, 65
#Tatbestandsmรครigkeit #verhalten #qualitรคt #Verhaltensnorm #entscheiden #unterscheidung #Monistisch #dualistisch #fundiert #geprรคgt #schutz #Rechtsgut #Sonderverantwortlichkeit #ermรถglichung #Zuordnung #Straftatengruppe #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil