PI: Eine strafbare #Bedrohung mit einem Verbrechen (241 Abs. 2 StGB) - hier Totschlag - kann auch darin liegen, eine E-Mail mit einem entsprechenden Auszug aus einem Märchen (hier: Die #Gänsemagd) an den Empfänger zu versenden.
https://hessenlink.de/PM20230519
#Bedrohung #gansemagd