"Geduld ist die Mutter aller Prüfungsverfahren" . Ein #Patent wird - anders als #Gebrauchsmuster - nicht einfach erteilt und man bekommt nicht direkt eine Urkunde, sondern geprüft. Der Prüfer oder die Prüferin recherchiert also erst einmal im Stand der Technik (Patentveröffentlichungen, wissenschaftlichen Publikationen, Firmenbroschüren, Internet etc.), ob die beanspruchte #Erfindung bereits bekannt war. Und zwar erst, nachdem #Prüfungsantrag gestellt wurde.
#patent #gebrauchsmuster #Erfindung #prufungsantrag
Seit 2020 (4 Ob 119/20h) befürwortet der österreichische OGH den “any hardware”-Ansatz bei #Gebrauchsmuster. Letzterer führt dazu, dass #Technizität in 2 Schritten geprüft wird – erster bei Anmeldung, zweiter bei Prüfung der erfinderischen Tätigkeit, welche, wenn überhaupt, nach der Registrierung stattfindet. Eine solche Aufspaltung widerspricht dem GMG.
#GMG: #Gebrauchsmustergesetz
#OGH: Oberster #Gerichtshof
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