OLG Frankfurt a.M.: #Pflichtangaben in #Immobilienanzeige|n - Für die #Unterlassungsklage eines #Verbraucherverbandes gegen ein Maklerunternehmen wegen eines Verstoßes gegen § 87 Abs. 1 GEG kann ein #Gebührenstreitwert von EUR 30.000,00 angemessen sein http://miur.de/3252
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