Den #Nachnamen, den man ab seiner #Geburt hat, kann man nicht komplett zugunsten des #Familiennamens oder Titels aufgeben. Wenn man heiratet, kann man den Nachnamen seines Partners nur als Ergänzung annehmen. Denn rechtlich gesehen muss man den Namen, der im #Geburtsregister steht, zwingend weiterführen. Das zeigt eine Entscheidung des #Oberverwaltungsgerichts NRW (AZ.: 17 A 3319/20). Den Namen, der in die #Geburtsurkunde eingetragen ist, kann man nicht ersatzlos streichen lassen.
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Folgende Unterlagen können in #Personenstandsarchiven für gewöhnlich gefunden werden:
- #Geburtsregister ab 110 Jahre nach ihrer Entstehung
- #Heiratsregister ab 80 Jahre nach ihrer Entstehung
- #Sterberegister ab 30 Jahre nach ihrer Entstehung
- #Heiratsverkündigungsregister (#Aufgebote) bis 1875
- #Belegakten (Einzelbelege für die Erstellung der #Personenstandsurkunden) i. d. R. bis 1875
- #Namensverzeichnisse
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#Sternenkinder, manchmal auch #Schmetterlingskinder oder #Engelskinder, sind Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben. Im ursprünglichen Sinne beschreibt der Begriff Kinder, die aufgrund von zusätzlichen Anforderungen im #Personenstandsgesetz keinen Eintrag als Person im #Geburtsregister und damit auch #Sterberegister bekamen. Mittlerweile wird der Begriff für all diese verstorbenen Kinder genutzt.
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