Aus #datenschutz|rechtlichen Gründen müssen lange Fristen eingehalten werden, bevor #Personenstandsregister der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. 110 Jahre sind es beispielsweise bei #Geburtsurkunden, 80 Jahre bei #Heiratsurkunden und 30 bei #Sterbeurkunden.
#Datenschutz #personenstandsregister #geburtsurkunden #heiratsurkunden #sterbeurkunden